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Sicherheitsfirma ESA Luftsicherheit missachtet wiederholt pünktliche …

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Sicherheitsfirma ESA Luftsicherheit missachtet wiederholt pünktliche Lohnzahlung!

Aviation, Luftsicherheit NRW, Flughafen Köln-Bonn, Besondere Dienste NRW, Foto: luftsicherheit-nrw.de Flughafen Düsseldorf - Abflug

ver.di fordert von ESA sofortige Zahlung ausstehender Löhne für Luftsicherheitskräfte!

20.06.2023 | Düsseldorf - Die Unternehmensgruppe ESA Luftsicherheit GmbH hat an verschiedenen Verkehrsflughäfen ausstehende Löhne für den Monat Mai bis heute nicht gezahlt. Das kritisierte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am Dienstag (20. Juni 2023) scharf und fordert die sofortige Auszahlung der ausstehenden Löhne. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in Berlin und besonders an Flughäfen in Baden-Württemberg wie Karlsruhe/Baden und Friedrichshafen. Es geht nach Gewerkschaftsangaben um Beträge zwischen 1300 Euro brutto für Teilzeitbeschäftigte bis zu 3500 Euro brutto für Beschäftigte in Vollzeit nebst Zuschlägen.

„Das bringt die Beschäftigten in große Not, da sie Miete, offene Rechnungen oder andere Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können“, sagte Wolfgang Pieper, bei ver.di zuständig für die Tarifverhandlungen im Bereich Luftsicherheit. Den Kolleg*innen an den Flughäfen drohten Mahngebühren, zusätzliche Kosten und auch schlimmere Unannehmlichkeiten. „Woran die verspätete Auszahlung der Löhne liegt ist unerheblich“, sagte Pieper weiter. Unternehmerisches Risiko dürfe nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. „Die Kolleg*innen haben ihre Arbeitsleistung schon im Mai erbracht, aber ihnen wird jetzt der zustehende Lohn widerrechtlich vorenthalten.“

Die ausstehenden Löhne müssten sofort gezahlt werden. „Überdies muss die Firma ESA die durch die verspätete Lohnzahlung entstehenden Kosten den Beschäftigten vollständig ersetzen“, so Pieper. Verspätete Lohnzahlungen kommen bei der Unternehmensgruppe ESA nicht zum ersten Mal vor. Wiederholt wurden Löhne verspätet überwiesen.

Öffentliche Auftraggeber sind in der Pflicht!

In 14 von 16 Bundesländern gelten Tariftreueregelungen, die den Staat dazu verpflichten, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die sich an tarifliche Bedingungen halten. „Der Staat ist aber auch in der Pflicht, Aufträge nur an Unternehmen zu geben, die ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Beschäftigten zuverlässig nachkommen“, so Pieper.

V.i.S.d.P.: Özay Tarim, Gewerkschaftssekretär ver.di-NRW, Karlstraße 123 - 127 in 40210 Düsseldorf.

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